AGB

1. Geltung

MOUNTAINMAN sind Veranstaltungen der MOUNTAINMAN GmbH, Hasensprung 4, 90574 Roßtal, Deutschland.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MOUNTAINMAN GmbH – kurz AGB –  werden im Internet unter  www.mountainman.de veröffentlicht. Sie sind bei der Anmeldung, in ihrer jeweils gültigen Fassung, Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und Teilnehmer.

2.Teilnahmebedingungen

Startberechtigt sind alle gesunden, erfahrenen und gut trainierten Läufer sowie sportlichen Wanderer die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei einigen Events ist bei der S-Strecke ein Start mit Mindestalter 16 Jahren möglich. Dies ist auf der jeweiligen Eventseite ausgeschrieben. Jeder/jede Teilnehmer/-in trägt die volle persönliche Verantwortung für seinen/ihren Gesundheitszustand. Jeder Teilnehmer muss sich der Distanz, den Höhenmetern, dem Wetter, dem Gelände, der natürlichen Hindernisse etc. bewusst sein und sich darauf entsprechend vorbereiten.

Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet und registriert hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer des MOUNTAINMAN ist.

Informationen und organisatorische Maßnahmen werden den Teilnehmern vom Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail bekannt gegeben sowie online veröffentlicht.

Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

Alle in der Ausschreibung und in ergänzenden Anweisungen enthaltenen Reglements, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers. Ansprüche aller Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. den von MOUNTAINMAN GmbH erbrachten Leistungen stehen, hat der Teilnehmer nach Ende der Veranstaltung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des jeweiligen MOUNTAINMAN, gegenüber der MOUNTAINMAN GmbH geltend zu machen.

3. Anmeldung

Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die ABG und den Haftungsausschluss. Der Teilnehmer versichert, dass sein angegebenes Geburtsdatum und alle angegebenen Daten richtig sind. 

Die Anmeldung erfolgt online. Hierbei wird der Teilnehmer eventuell auf die Website eines Partners weitergeleitet.

3.a) Anmeldebestätigung

Die Anmeldung ist für die Teilnehmer verbindlich. Nach vollständiger Durchführung der Registrierung erhalten die Teilnehmer hierüber per E-Mail eine Anmeldebestätigung, die den verbindlichen Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung bestätigt und erklärt. Die Zahlung ist in voller Höhe direkt bei der Anmeldung fällig. Bei nicht fristgerechter Entrichtung der Teilnahmegebühr hat der Veranstalter das Recht, durch Widerruf der Anmeldebestätigung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird eine pauschale Aufwandsgebühr in Höhe von € 50,00 pro Teilnehmer erhoben.

Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, er einer Sperre durch einen internationalen/nationalen Verband unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

3.b) Startunterlagen
Je nach Event werden die Startunterlagen entweder ca. 10 Tage vor der Veranstaltung per Post an die bei der Anmeldung angegebene Teilnehmeradresse zugeschickt oder werden vor Ort ausgegeben. Infos siehe bei den jeweiligen Eventseiten. 

3.c) Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühren variieren je nach Anmeldezeitpunkt und Distanzen. Die Gebühren sind auf der Internetseite  angegeben; ebenso wie der genaue Leistungsumfang eines Startplatzes.

3.d) Zahlungsarten

Die Zahlungen können in verschiedenen Arten erfolgen; auf welchem Portal die Anmeldung erfolgt ist:

* PAYPAL
* Lastschrift SEPA über PAYPAYL
* Kreditkarte
* Gutschein für Wildcard

3.e) Übertragung des Startplatzes/Änderung der Distanz/Storno

Startplatz-Storno: Der Startplatz kann nicht storniert, übertragen oder erstattet werden.

Ausnahme ist der Abschluss einer “Flexi-Ticket-Option” bei Buchung des Startplatzes. Hierbei kann der Teilnehmer seinen Startplatz bis 30 Tage vor dem Event bzw. 2 Tage vor dem Event stornieren und er erhält sein Startgeld zurück.

Startplatz-Streckendistanzwechsel: Ein Wechsel innerhalb der Distanzen ist bis 1 Stunde vor dem Start möglich. Ein Wechsel auf eine kürzere Distanz ist kostenlos. Differenzgebühr zur längeren Strecke wird nicht erstattet. Für den Wechsel auf eine längere Distanz fällt die Differenzgebühr zum jeweiligen Zeitpunkt der jeweiligen Streckenlänge an. 

Die MOUNTAINMAN GmbH kann den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen/den Vertrag mit dem Teilnehmer kündigen, wenn: er gegen das Reglement und/oder die Regeln und Hinweise (vor oder während der Veranstaltung) verstößt. Er die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet. Er den Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Mitarbeiter nicht Folge leistet. Er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt die MOUNTAINMAN GmbH den Vertrag mit dem Teilnehmer, so erhält sie den Anspruch auf die Teilnahmegebühr.

3.f) Ausfall der Veranstaltung / Nichtantritt

Bei Ausfall der Veranstaltung bzw. einzelner Streckenabschnitte aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter, Corona), Nichtantritt des Teilnehmers oder Abbruch des Rennens oder der Veranstaltung aus Gründen, welche der Veranstalter nicht zu vertreten hat, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung/anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden wie Anreise- oder Übernachtungskosten.

Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. 

4. Datenerhebung und –verwertung

Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und an Dritte sowie zur Veröffentlichung im Internet weitergegeben werden dürfen. Die Zeitmessung erfolgt über einen externen Zeitnehmer.

Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

Die Daten werden vom Veranstalter nicht an andere Firmen weitergegeben. Die Daten werden nach Durchführung und Abwicklung des Events gelöscht, die Berechtigung des Veranstalters zur Nutzung der im vorstehenden Absatz genannten Daten, Fotos etc. im Rahmen der dort genannten Zwecke, bleibt davon unberührt.

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.

Mit der Angabe der E-Mail Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die MOUNTAINMAN GmbH diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen darf.

4.a) Fotos, Filme, Daten

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Onlinemedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette, CD’s, DVD etc.) ohne Anspruch auf Vergütung vom Veranstalter benutzt, verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos einverstanden, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

5. Hunde

Eine Teilnahme mit Hund ist dann erlaubt, wenn eine eigene Anmeldung zur Teilnahme mit Hund zur Verfügung steht. Eine Anmeldung ist notwendig. Für die Anmeldung fallen Kosten an.

Die Hunde müssen IMMER an die Leine genommen werden. Es dürfen keine anderen Teilnehmer behindert werden. Es ist zu beachten, dass manche Teilnehmer Angst vor Hunden haben. Hier bitten wir um besondere Rücksichtnahme! Pflicht ist für die Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung und eine gültige Tollwutimpfung. Impfpasskopie und Versicherung ist im Rucksack stets mitzuführen. Bei Nichterfüllung ist ein Start ausgeschlossen!

6. Strecke

Die Strecke führt durch unterschiedliche Untergründe: Schotter, Steine, Wiesen, Holzstege usw. Es ist zu beachten, dass der Untergrund uneben ist und verborgene Gegenstände oder natürliche Hindernisse beinhalten kann wie Baumwurzeln etc. Es besteht Rutsch- und Ausrutschgefahr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass beim Lauf Verletzungen durch Stürze, Umknicken, Stolpern oder Ausrutschen etc. entstehen können. Weiter entstehen Gefahren durch andere Teilnehmer, die durch Stürze Ihre Mitläufer gefährden können. Es ist zu beachten, dass aufgrund der Menge der Teilnehmer eine freie Sicht auf die Strecke nicht immer gewährleistet ist. Das Lauftempo und Laufverhalten ist den Sichtverhältnissen und dem Andrang auf der Strecke anzupassen.

Jeder Teilnehmer muss über ein gut ausgeprägtes Orientierungsvermögen im anspruchsvollen Gelände auch bei schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen verfügen. Dazu zählt auch die Orientierung anhand topographischer Karten und Streckeninformationen. Jeder Teilnehmer muss über das Verhalten bei Notfällen im anspruchsvollen Gelände informiert sein.

Passus der BaySF (Bayrische Staatsforsten)

Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Die BaySF weist auf die Gefahren im Wald, insbesondere abseits der Wege hin, z.B. abgestorbene oder kranke Bäume und Äste, Wurzeln, Felsen, Gewässer, Insekten, giftige Pflanzen. Eine Verkehrssicherungspflicht der BaySF im Wald und auf dem Wald gleichgestellten Flächen, z.B. Waldwege besteht nicht. Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass er für sich selbst verantwortlich ist. Die BaySF übernehmen keinerlei Haftung. Die BaySF können bei Vorliegen wichtiger Gründe dem Teilnehmer einen Platzverweis erteilen.

Zeitlimit  / Cut Off

Je nach Eventort und Distanzen gibt es für die Teilnehmer Zeitlimits an Zwischenstationen. Sollte das Zeitlimit nicht erreicht werden, muss die kürzere Distanz ins Ziel gelaufen oder der Lauf abgebrochen werden. Die Strecke muss bis zum angekündigten Laufende bewältigt werden. Alle Läufer, die bis Laufende nicht im Ziel erschienen sind, erscheinen nicht in der Ergebnisliste bzw. mit ‚ausgeschieden‘/DNF (Did not finish).

Reglement & Disqualifikation
Die Sicherheit der Läufer steht an oberster Stelle. Der Veranstalter hat jederzeit das Recht, die Strecke zu ändern oder zu schließen. Jeder Teilnehmer hat sich fair und rücksichtsvoll zu verhalten. Ein Verstoß gegen den Fair-Play-Gedanken führt zum Ausschluss der Veranstaltung. Streckenposten bzw. erkenntlich gemachtem Personal an der Strecke überprüfen den sicheren und regelgerechten Ablauf. Auf der Strecke sind Anweisungen durch Streckenposten bzw. erkenntlich gemachtem Personal unbedingt Folge zu leisten; diese sind berechtigt, bei Zuwiderhandlung, die Teilnehmer vom Rennen auszuschließen. Die Teilnahmegebühr kann vom Teilnehmer nicht zurückgefordert werden.

Die Strecke kann ‚eng‘, sein (Single Trails), so dass die Teilnehmer diese nur hintereinander laufen können. Falls dies der Fall ist, erwartet der Veranstalter absolute Fairness unter allen Teilnehmern.

Bei Abkürzen der Strecke oder einer Rennaufgabe z.B. aufgrund von Verletzungen bzw. wenn der Teilnehmer das Rennen nicht innerhalb des Laufendes finishd, gilt der MOUNTAINMAN als nicht geschafft (DNF).

Unfaires oder unsportliches Verhalten auf der Strecke, mutwillige, unsachgemäße Behandlung der Gegebenheiten vor Ort sowie „Nicht-Überlaufen“ der Dedektionsmatten für die Zeitnahme auf der Strecke führt zur Disqualifikation.

Eine Haftung außerhalb der Veranstaltung lehnen der Veranstalter und die Eigentümer ab.

Eine Teilnahme unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss ist nicht erlaubt.

Eine Weitergabe der Startnummer an andere Personen ist nicht zulässig und ausdrücklich verboten. Bei Nichtbeachtung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung im Falle einer Verletzung.

7. Haftungsausschluss

Mit der Anmeldung der von ihm gewählten Veranstaltung der MOUNTAINMAN GmbH erkennt der Teilnehmer den Haftungsausschluss an. Der Teilnehmer versichert dabei, ohne weitere Prüfung durch den Veranstalter, über die genannten speziellen Vorerfahrungen und Kenntnisse zu verfügen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an diesem Event. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen Ausdauerwettkampfes entspricht. Es obliegt dem/der Teilnehmer/in, seinen Gesundheitszustand vor Teilnahme an der Veranstaltung zu überprüfen ggf. ärztlich bestätigen zu lassen. Er hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung zu sorgen.

Der Teilnehmer nimmt an der Veranstaltung auf eigenes Risiko teil und versichert, dass er ausreichend gegen Unfälle (auch im Ausland) versichert ist.

Es besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem/der Teilnehmer/in, wenn aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen der Veranstalter verpflichtet ist, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen.

Die Veranstalter haften für Sach- und Vermögensschäden nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes.

Diese Haftungsbegrenzung bezieht sich nicht auf Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht der Veranstalter beruhen. Die Haftung der Veranstalter für fahrlässige, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht – außer bei Vorsatz – für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden.

Die vorbeschriebenen Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich die Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedienen bzw. mit denen sie zu diesem Zweck vertraglich verbunden sind.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände, ebenso während der Gepäckverwahrung (Kleiderbeutel, Schlüssel etc.).

8. Ärztliche Versorgung

Sanitäter und Bergwacht sind vor Ort. Diese sind berechtigt, Teilnehmer mit Anzeichen von Verletzungen und/oder Überanstrengung zu deren eigenen Sicherheit aus dem Rennen zu nehmen.

Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer oder den Veranstalter z.B. die Alarmierung von Rettungsdiensten sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer einzuziehen. Es wird dringend empfohlen, eine private (Auslands-)krankenversicherung abzuschließen, die auch Hubschraubereinsätze und Rückholtransporte beinhaltet.

9. Verjährung

Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der MOUNTAINMAN GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag ist Fürth. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der MOUNTAINMAN GmbH und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB, des Haftungsausschlusses oder sonstige einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

MOUNTAINMAN GmbH
Hasensprung 4
D-90574 Roßtal
Tel. +49 911 14 877 87-8
E-Mail: info@mountainman.de

Stand September 2022

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