1. Geltung
MOUNTAINMAN sind Veranstaltungen der MOUNTAINMAN GmbH, Hasensprung 4, 90574 Roßtal, Deutschland.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MOUNTAINMAN GmbH – kurz AGB – werden im Internet unter www.mountainman.de veröffentlicht. Sie sind bei der Anmeldung in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und teilnehmender Person.
2. Teilnahmebedingungen
Startberechtigt sind alle gesunden, erfahrenen und gut trainierten Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jede teilnehmende Person trägt die volle persönliche Verantwortung für den eigenen Gesundheitszustand.
Das Mitführen nicht angemeldeter Personen auf der Wettkampfstrecke ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, unabhängig von der Art des Transports, z. B. in Bauchtragen, Kinderkraxen, Kinderwagen, Anhängern oder vergleichbaren Transportvorrichtungen.
Ausgenommen sind ausdrücklich ausgeschriebene Kinder- und Jugendformate, für die gesonderte Teilnahmebedingungen gelten.
Jede teilnehmende Person muss sich der Distanz, der Höhenmeter, des Wetters, des Geländes und der natürlichen Hindernisse bewusst sein und sich entsprechend darauf vorbereiten.
Teilnehmen kann jede Person, die sich ordnungsgemäß angemeldet und registriert hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer des MOUNTAINMAN ist.
Informationen und organisatorische Maßnahmen werden den Teilnehmenden vom Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail bekannt gegeben sowie online veröffentlicht.
Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmenden gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss der betreffenden Person von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmenden nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
Alle in der Ausschreibung und in ergänzenden Anweisungen enthaltenen Reglements, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmenden. Ansprüche aller Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. den von MOUNTAINMAN GmbH erbrachten Leistungen stehen, hat der Teilnehmende nach Ende der Veranstaltung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des jeweiligen MOUNTAINMAN, gegenüber der MOUNTAINMAN GmbH geltend zu machen.
3. Anmeldung
Mit der Anmeldung akzeptiert die teilnehmende Person die AGB und den Haftungsausschluss. Die teilnehmende Person versichert, dass sein angegebenes Geburtsdatum und alle angegebenen Daten richtig sind.
Die Anmeldung erfolgt online.
3.a) Anmeldebestätigung
Die Anmeldung ist für den Teilnehmenden verbindlich. Nach vollständiger Durchführung der Registrierung erhalten die Teilnehmenden hierüber per E-Mail eine Anmeldebestätigung, die den verbindlichen Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung bestätigt und erklärt. Die Zahlung ist in voller Höhe direkt bei der Anmeldung fällig. Bei nicht fristgerechter Entrichtung der Teilnahmegebühr hat der Veranstalter das Recht, durch Widerruf der Anmeldebestätigung vom Vertrag zurückzutreten. Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
Der Veranstalter behält sich vor, eine teilnehmende Person jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn bei der Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht wurden, eine Sperre durch einen internationalen oder nationalen Verband besteht oder der Verdacht besteht, dass die teilnehmende Person nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
3.b) Startunterlagen
Je nach Event werden die Startunterlagen entweder ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung per Post an die bei der Anmeldung angegebene Adresse des Teilnehmenden zugeschickt oder werden vor Ort ausgegeben. Weitere Informationen finden sich auf den jeweiligen Eventseiten.
3.c) Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühren variieren je nach Anmeldezeitpunkt und Distanz. Die Gebühren sowie der genaue Leistungsumfang eines Startplatzes sind auf der Internetseite angegeben.
3.d) Zahlungsarten
Es stehen verschiedene Zahlungsarten zur Verfügung:
* PAYPAL
* Lastschrift SEPA über PAYPAL
* Kreditkarte über PAYPAL
* Gutschein/Wildcard
3.e) Übertragung des Startplatzes / Änderung der Distanz / Stornierung
Startplatz-Storno: Der Startplatz kann nicht storniert, übertragen oder erstattet werden.
Ausnahme ist der Abschluss einer “Flexi-Ticket-Option” bei Buchung des Startplatzes. Hierbei kann der Teilnehmende seinen Startplatz bis 30 Tage vor dem Event bzw. 2 Tage vor dem Event stornieren und er erhält sein Startgeld zurück.
Startplatz-Streckendistanzwechsel: Ein Wechsel innerhalb der Distanzen ist bis 1 Stunde vor dem Start möglich. Bei einem Wechsel auf eine kürzere Distanz wird die Differenz zur ursprünglich gezahlten Teilnahmegebühr nicht erstattet. Weiterhin ist durch den Wechsel auf eine kürzere Distanz eine Bearbeitungsgebühr von 10 € zu entrichten. Für den Wechsel auf eine längere Distanz fällt die Differenzgebühr zum jeweiligen Zeitpunkt der jeweiligen Streckenlänge sowie eine Bearbeitungsgebühr von 10 € an.
Die MOUNTAINMAN GmbH kann die teilnehmende Person von der Veranstaltung ausschließen bzw. den Vertrag kündigen, wenn diese gegen das Reglement oder sonstige Regeln und Hinweise verstößt, die Veranstaltung nachhaltig stört, sich oder andere gefährdet, den Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Mitarbeitenden nicht Folge leistet oder sich in einem Maße vertragswidrig verhält, das eine sofortige Beendigung des Vertrags rechtfertigt.
3.f) Ausfall der Veranstaltung / Nichtantritt
Bei Ausfall der Veranstaltung bzw. einzelner Streckenabschnitte aufgrund höherer Gewalt, Nichtantritt des Teilnehmenden oder Abbruch des Rennens oder der Veranstaltung aus Gründen, welche der Veranstalter nicht zu vertreten hat, hat der Teilnehmende keinen Anspruch auf Rückerstattung/anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden wie Anreise- oder Übernachtungskosten.
Treten gemeldete Teilnehmende nicht zum Start an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
4. Datenerhebung und Datenverwertung
Mit der Anmeldung erklärt sich die teilnehmende Person damit einverstanden, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und an Dritte sowie zur Veröffentlichung im Internet weitergegeben werden dürfen. Die Zeitmessung erfolgt über einen externen Zeitnehmer.
Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden von der MOUNTAINMAN GmbH verarbeitet, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung erforderlich ist. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Soweit eine Verarbeitung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Empfängern, Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen, finden sich in der Datenschutzerklärung der MOUNTAINMAN GmbH.
Personenbezogene Daten werden nur weitergegeben, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Berechtigung des Veranstalters zur Nutzung der im vorstehenden Absatz genannten Daten, Fotos etc. im Rahmen der dort genannten Zwecke, bleibt davon unberührt.
Der Teilnehmende erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
Die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse darf zur Übermittlung veranstaltungsbezogener Informationen genutzt werden.
Mit der Angabe der E-Mail-Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die MOUNTAINMAN GmbH diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen darf.
4.a) Fotos, Filme, Daten
Der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Onlinemedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten, CDs, DVDs etc.) ohne Anspruch auf Vergütung vom Veranstalter benutzt, verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmende mit der Weitergabe der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos einverstanden, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmende jedoch nicht zugleich, dass damit eine Verpflichtung zum Kauf eines solchen Fotos verbunden ist.
5. Hunde
Eine Teilnahme mit Hund ist dann erlaubt, wenn eine eigene Anmeldung zur Teilnahme mit Hund zur Verfügung steht. Eine Anmeldung ist notwendig. Für die Anmeldung fallen Kosten an.
Die Hunde müssen IMMER an die Leine genommen werden. Es dürfen keine anderen Teilnehmenden behindert werden. Es ist zu beachten, dass manche Teilnehmende Angst vor Hunden haben. Hier bitten wir um besondere Rücksichtnahme! Für jeden Hund sind eine Hundehaftpflichtversicherung und eine gültige Tollwutimpfung verpflichtend. Eine Kopie des Impfpasses und ein Versicherungsnachweis sind stets im Rucksack mitzuführen. Bei Nichterfüllung ist ein Start ausgeschlossen!
6. Strecke
Die Strecke führt durch unterschiedliche Untergründe: Schotter, Steine, Wiesen, Holzstege usw. Es ist zu beachten, dass der Untergrund uneben ist und verborgene Gegenstände oder natürliche Hindernisse wie beispielsweise Baumwurzeln beinhalten kann. Es besteht Rutsch- und Ausrutschgefahr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass beim Lauf Verletzungen durch Stürze, Umknicken, Stolpern oder Ausrutschen etc. entstehen können. Weitere Gefahren können durch andere Teilnehmende entstehen, beispielsweise wenn diese durch Stürze andere Teilnehmende gefährden. Es ist zu beachten, dass aufgrund der Menge der Teilnehmenden eine freie Sicht auf die Strecke nicht immer gewährleistet ist. Das Lauftempo und Laufverhalten ist den Sichtverhältnissen und dem Andrang auf der Strecke anzupassen.
Jeder Teilnehmende muss über ein gut ausgeprägtes Orientierungsvermögen im anspruchsvollen Gelände auch bei schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen verfügen. Dazu zählt auch die Orientierung anhand topographischer Karten und Streckeninformationen. Jeder Teilnehmende muss über das Verhalten bei Notfällen im anspruchsvollen Gelände informiert sein.
Passus der BaySF (Bayerische Staatsforsten)
Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Die BaySF weist auf die Gefahren im Wald, insbesondere abseits der Wege, hin, z. B. abgestorbene oder kranke Bäume und Äste, Wurzeln, Felsen, Gewässer, Insekten, giftige Pflanzen. Eine Verkehrssicherungspflicht der BaySF im Wald und auf dem Wald gleichgestellten Flächen, z. B. Waldwege besteht nicht. Die teilnehmende Person wurde darauf hingewiesen, dass sie für sich selbst verantwortlich ist. Die BaySF übernehmen keinerlei Haftung. Die BaySF können bei Vorliegen wichtiger Gründe dem Teilnehmenden einen Platzverweis erteilen.
Zeitlimit / Cut-Off
Je nach Eventort und Distanzen gibt es für die Teilnehmenden Zeitlimits an Zwischenstationen. Sollte das Zeitlimit nicht erreicht werden, muss die kürzere Distanz ins Ziel gelaufen oder der Lauf abgebrochen werden. Die Strecke muss bis zum angekündigten Laufende bewältigt werden. Alle Teilnehmenden, die bis zum Laufende nicht im Ziel erschienen sind, erscheinen nicht in der Ergebnisliste bzw. mit ‚ausgeschieden‘/DNF (Did Not Finish).
Reglement & Disqualifikation
Die Sicherheit der Teilnehmenden steht an oberster Stelle. Der Veranstalter hat jederzeit das Recht, die Strecke zu ändern oder zu schließen. Jeder Teilnehmende hat sich fair und rücksichtsvoll zu verhalten. Ein Verstoß gegen den Fair-Play-Gedanken führt zum Ausschluss der Veranstaltung. Streckenposten bzw. kenntlich gemachtes Personal an der Strecke überwachen den sicheren und regelgerechten Ablauf. Den Anweisungen der Streckenposten bzw. des kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Diese sind berechtigt, Teilnehmende bei Zuwiderhandlung vom Rennen auszuschließen. Die Teilnahmegebühr kann von der teilnehmenden Person nicht zurückgefordert werden.
Die Strecke kann eng, sein (Singletrails), so dass die Teilnehmenden diese nur hintereinander laufen können. Falls dies der Fall ist, erwartet der Veranstalter absolute Fairness unter allen Teilnehmenden.
Bei Abkürzen der Strecke oder einer Rennaufgabe z.B. aufgrund von Verletzungen bzw. wenn der Teilnehmende das Rennen nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitlimits beendet, gilt der MOUNTAINMAN als nicht geschafft (DNF).
Das Abkürzen der Strecke, unfaires oder unsportliches Verhalten, die mutwillige oder unsachgemäße Behandlung der Gegebenheiten vor Ort sowie das Nichtüberqueren der Zeitnahmematten führen zur Disqualifikation.
Eine Haftung außerhalb der Veranstaltung lehnen der Veranstalter und die Eigentümer ab.
Eine Teilnahme unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss ist nicht erlaubt.
Eine Weitergabe der Startnummer an andere Personen ist nicht zulässig und ausdrücklich verboten. Bei Nichtbeachtung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung im Falle einer Verletzung.
7. Haftungsausschluss
Mit der Anmeldung der zur gewählten Veranstaltung der MOUNTAINMAN GmbH erkennt die teilnehmende Person den Haftungsausschluss an. Der Teilnehmende versichert dabei, ohne weitere Prüfung durch den Veranstalter, über die genannten speziellen Vorerfahrungen und Kenntnisse zu verfügen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an diesem Event. Der Teilnehmende erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen Ausdauerwettkampfes entspricht. Es obliegt der teilnehmenden Person, den eigenen Gesundheitszustand vor der Teilnahme an der Veranstaltung zu überprüfen und gegebenenfalls ärztlich bestätigen zu lassen. Sie hat selbst für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen.
Der Teilnehmende nimmt an der Veranstaltung auf eigenes Risiko teil und versichert, dass er ausreichend gegen Unfälle (auch im Ausland) versichert ist.
Es besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmenden, wenn aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen der Veranstalter verpflichtet ist, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen.
Die Veranstalter haften für Sach- und Vermögensschäden nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes.
Diese Haftungsbegrenzung bezieht sich nicht auf Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht der Veranstalter beruhen. Die Haftung der Veranstalter für fahrlässige, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht – außer bei Vorsatz – für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich die Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedienen bzw. mit denen sie zu diesem Zweck vertraglich verbunden sind.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände, ebenso während der Gepäckverwahrung (Kleiderbeutel, Schlüssel etc.).
8. Ärztliche Versorgung
Sanitätsdienst und Bergwacht sind vor Ort. Diese sind berechtigt, Teilnehmende mit Anzeichen von Verletzungen und/oder Überanstrengung zu deren eigener Sicherheit aus dem Rennen zu nehmen.
Bei der Beauftragung Dritter durch den Teilnehmenden oder den Veranstalter, z. B. bei der Alarmierung von Rettungsdiensten, sind die dabei entstehenden Kosten durch die teilnehmende Person selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten von der teilnehmende Person einzuziehen. Es wird dringend empfohlen, eine private (Auslands-)Krankenversicherung abzuschließen, die auch Hubschraubereinsätze und Rückholtransporte beinhaltet.
9. Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist Gerichtsstand Fürth. Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB, des Haftungsausschlusses oder sonstige einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
MOUNTAINMAN GmbH
Hasensprung 4
D-90574 Roßtal
Tel. +49 911 14 877 87-8
E-Mail: info@mountainman.de
Stand September 2022
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